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Wien Holding GmbH und Wiener Stadtwerke GmbH, Querschnittsprüfung der Dienstfahrzeugregelungen leitender Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter; Nachprüfung

Der Wien Holding-Konzern und der Wiener Stadtwerke-Konzern stellten bestimmten Mitarbeitenden personenbezogene Dienstfahrzeuge zu deren persönlicher Verwendung (beruflich und privat) zur Verfügung, wobei in erster Linie die Mitglieder der Geschäftsleitungen sowie Prokuristinnen bzw. Prokuristen und Abteilungsleiterinnen bzw. Abteilungsleiter in den Genuss eines personenbezogenen Dienstfahrzeuges kamen.


Der Stadtrechnungshof Wien prüfte die diesbezüglichen Regelungen samt deren Umsetzung in beiden Konzernen, wobei auch die Umsetzung seiner Empfehlungen aus dem Vorbericht aus dem Jahr 2010 in die Prüfung einbezogen wurde.


Zum Stichtag 30. April 2020 umfasste der Stand der personenbezogenen Dienstfahrzeuge im Wien Holding-Konzern insgesamt 43 Fahrzeuge, wobei rd. 16 % mit alternativer Antriebstechnologie ausgestattet waren. Im Wiener Stadtwerke-Konzern befanden sich zu diesem Stichtag 67 personenbezogene Dienstfahrzeuge für Führungskräfte im Bestand, rd. 7 % davon mit umweltfreundlicher Antriebstechnologie (wie Hybrid- oder Elektroantrieb).


Die Einschau zeigte, dass beide Konzerne Anschaffungskostenobergrenzen für derartige personenbezogene Dienstfahrzeuge definierten, die durch die Anschaffung umweltfreundlicher Fahrzeuge sowie persönlicher Zuzahlungen auf bis zu 36 % über der steuerlichen Angemessenheitsgrenze von 40.000,-- EUR erhöht werden konnten.


Für beide Konzerne wiederholte daher der Stadtrechnungshof Wien seine Empfehlung aus dem Vorbericht, die Anschaffungskostenobergrenzen der steuerlichen "Luxustangente" anzunähern sowie die Möglichkeit von Zuzahlungen der Dienstnehmerinnen bzw. Dienstnehmer für Sonderausstattungen zu überdenken.


Weitere Empfehlungen betrafen die Definition der Umweltfreundlichkeit von personenbezogenen Dienstfahrzeugen in der Dienstfahrzeugregelung des Wien Holding


 
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