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Wiener Linien GmbH & Co KG und Wiener Linien Direktionsgebäude GmbH, Erwerb des Direktionsgebäudes und wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft

Die Wiener Linien Direktionsgebäude GmbH wurde im Mai 2018 von der Wiener Linien GmbH & Co KG (90 % der Gesellschaftsanteile) und ihrer Tochtergesellschaft Wiener Linien Verkehrsprojekte GmbH (10 % der Gesellschaftsanteile) gemeinsam erworben. Diese ehemalige Leasinggesellschaft fungierte unter einer Fremdgesellschafterin sowie anderem Firmennamen und war Eigentümerin eines Wohnungseigentumsobjektes in Erdberg. Dieses Wohnungseigentumsobjekt wurde der damaligen Wiener Stadtwerke Verkehrsbetriebe verleast und von dieser bzw. der Wiener Linien GmbH & Co KG als Rechtsnachfolgerin als Direktionsgebäude verwendet. Nach dem Erwerb der Gesellschaftsanteile diente das Wohnungseigentumsobjekt weiterhin als Direktionsgebäude und wurde von der Wiener Linien Direktionsgebäude GmbH ihrer Muttergesellschaft Wiener Linien GmbH & Co KG vermietet.


Der Stadtrechnungshof Wien prüfte die Motive und Wirtschaftlichkeit des Erwerbes der Gesellschaftsanteile sowie die Gebarung der Wiener Linien Direktionsgebäude GmbH.


Die Einschau zeigte, dass der Erwerb des Direktionsgebäudes in Form eines Share Deals verglichen zum Asset Deal die wirtschaftlichere Variante darstellte. Unabhängig davon erging vom Stadtrechnungshof Wien unter anderem die Empfehlung, die Berichterstattung und Anträge zur Genehmigung an den Aufsichtsrat der Wiener Linien GmbH bzw. Wiener Linien GmbH & Co KG zu verbessern und die Geschäftsordnungen für Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsführer und den Aufsichtsrat strikt einzuhalten. Weiters empfahl der Stadtrechnungshof Wien der Wiener Linien GmbH & Co KG, die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen von Untermietverträgen sicherzustellen.


Im Zuge seiner Einschau sprach der Stadtrechnungshof Wien auch Empfehlungen hinsichtlich der Erstellung einer Leistungsvereinbarung sowie einer umsatzsteuerlichen Organschaft aus. Weiters wurde der Wiener Linien Direktionsgebäude GmbH empfohlen, Maßnahmen zur Vermeidung eines potenziellen Interessenkonfliktes der bestehenden Verwaltung im Hinblick auf die obigen Ausführungen zu prüfen und diese bei Bedarf zu


 
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