Inhaltsverzeichnis

Stadt Wien Marketing GmbH, Bauwirtschaftliche Prüfung des 21. Wiener Eistraumes; Nachprüfung

Die Magistratsabteilung 53 schloss im Jahr 2014 neuerlich mit der Stadt Wien Marketing GmbH einen Rahmenvertrag über die Konzeption, die Koordination, die Durchführung und die Bewerbung von diversen Veranstaltungen ab. Gegenstand dieses Vertrages war unter anderem die Abhaltung des "Wiener Eistraumes".


Der 24. und 25. "Wiener Eistraum" umfasste eine zusammenhängende Eisfläche von rund 9.000 m2, inklusive der Eispfade durch den Rathauspark und der seit dem Jahr 2019 rund 880 m2 großen Eisfläche, genannt "Sky Rink", im 1. Stock. Übungsflächen, 1 Schlittschuhverleih, 8 Eisstockbahnen, Gastronomiebetriebe sowie ein Musikprogramm zählten zum Angebot. Sowohl bei dem 24. als auch dem 25. "Wiener Eistraum" war ein Teilbereich, der sogenannte "Kleiner Eistraum", im Rathauspark bereits während des jeweiligen "Wiener Weihnachtsmarktes" im Betrieb.


Der Stadtrechnungshof Wien unterzog die Auftragsvergaben und die Abrechnungen für den "Wiener Eistraum 2019" und "Wiener Eistraum 2020" einer Prüfung, wobei seit dem Jahr 2018 jeweils die Eislauffläche "Kleiner Eistraum", die im Zuge des "Wiener Weihnachtstraums" errichtet und jeweils im Anschluss an den stattgefundenen "Wiener Eistraum" integriert wurde, mit ausgeschrieben und abgerechnet wurde.


Die Einschau in die Auftragsvergaben ergab, dass beispielsweise die Leistungen für die Errichtung der Kunsteisbahn sowie für die Organisation, Bereitstellung und Koordination eines Ordnerdienstes ausgeschrieben wurden. Diese Ausschreibungen wurden teils von der Stadt Wien Marketing GmbH und teils von einer Rechtsanwaltskanzlei erstellt.


Für die Umsetzung und die Durchführung der Veranstaltungen "Wiener Eistraum 2019" und "Wiener Eistraum 2020" waren neben den ausgeschriebenen Leistungen noch vielfältige andere Leistungen notwendig. Diese wurden mittels Direktvergaben von der Stadt Wien Marketing GmbH beauftragt. Hier gab es nach der stichprobenweisen Einschau lediglich Beanstandungen bei der Abrechnung von Pauschalangeboten.


 
Vollständiger Text