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Eurocomm-PR GmbH, Prüfung der Maßnahmenbekanntgabe

Der Stadtrechnungshof Wien prüfte die Umsetzung der im Oktober 2019 veröffentlichten Maßnahmenbekanntgabe, die von der Eurocomm-PR GmbH zum ursprünglichen Bericht (siehe Tätigkeitsbericht 2018, Eurocomm-PR GmbH, Prüfung der Gebarung, StRH IV - 65/17), abgegeben wurde.


Dabei war festzustellen, dass der in der Maßnahmenbekanntgabe geäußerte Stand der Umsetzung bei 13 Empfehlungen mit dem nunmehrigen Prüfungsergebnis des Stadtrechnungshofes Wien übereinstimmte und 2 als in Umsetzung gemeldete Empfehlungen zwischenzeitlich bereits umgesetzt waren.


Bei einer Empfehlung wurde ein niedrigerer Umsetzungsstand festgestellt bzw. war in diesem Fall eine Umsetzung der Empfehlung noch nicht erfolgt. Zwei der 15 als umgesetzt beurteilten Empfehlungen waren aufgrund der Umgründung der Gesellschaft sowie aufgrund der ausschließlichen Finanzierung durch den Leistungsvertrag neu zu bewerten, weshalb der Stadtrechnungshof Wien erneut zwei weiterführende Empfehlungen aussprach. Es waren daher insgesamt drei weiterführende Empfehlungen auszusprechen. Diese betrafen die personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrates der WH Media GmbH und die damit verbundene Vermeidung etwaiger aus Doppelfunktionen resultierender Interessenkollisionen, die Beachtung bilanzrechtlich unterschiedlicher Klassifikation bei künftigen Kapitalzuschüssen sowie die Forcierung des Verbrauches von Erholungsurlaub und die Reduktion von Überstunden.


 
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