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MA 22, Förderung von Grünfassaden

Der Stadtrechnungshof Wien prüfte die Förderung von straßenseitigen Fassadenbegrünungen sowie die Inhalte der für die Förderungsnehmenden zur Verfügung gestellten Informationsmaterialien bzw. Beratungsunterlagen.


Dabei zeigte sich ein hohes Engagement der MA 22 - Umweltschutz bei der Erstellung von Informations- bzw. Beratungsmaterial, der Durchführung von Informationsveranstaltungen sowie bei der Mitwirkung an der Forschung für Bauwerksbegrünungen.


Verbesserungspotenzial war aufgrund teilweise fehlender Erläuterungen der verwendeten Begrifflichkeiten, der teilweise unvollständigen Aktenübermittlung sowie der fehlenden nachweislichen Überprüfung der Einhaltung der Förderungsbedingungen durch die MA 22 - Umweltschutz erkennbar.


Ferner war der Geschäftsprozess betreffend die Abwicklung der Förderungsansuchen von Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünungen als zu wenig detailliert festzustellen.


In Bezug auf die statischen Anforderungen für Fassadenbegrünungen war nicht sichergestellt, dass nur Fassadenbegrünungen gefördert werden, die ein entsprechendes Zuverlässigkeitsniveau des Bestandsgebäudes, das durch die Lasterhöhung infolge der Fassadenbegrünung nicht vermindert werden sollte, aufweisen.


Aufgrund des im Zeitpunkt der Prüfung vorliegenden Normenentwurfs zur ÖNORM L 1136 - ,,Vertikalbegrünungen im Außenbereich" empfahl der Stadtrechnungshof Wien der MA 22 - Umweltschutz unter anderem eine entsprechende Überarbeitung der Planungshilfe ,,Leitfaden Fassadenbegrünung" sowie aller für Förderungsnehmende zur Verfügung gestellten Informationen.


 
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