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Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien, Prüfung des Compliance-Managementsystems bei Stiftungen, Fonds und Anstalten, Prüfungsersuchen gemäß § 73 Abs. 6 WStV vom 28. Dezember 2018

Aus Anlass eines Prüfungsersuchens des Herrn Bürgermeisters der Stadt Wien unterzog der Stadtrechnungshof Wien den Umsetzungsstand des in der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien etablierten Compliance-Managementsystems einer Prüfung.


Die Einschau umfasste die 7 wesentlichsten Elemente eines Compliance-Managementsystems und zeigte, dass diese in dem von der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien vor der Prüfung angestoßenen - auf der Antikorruptionsstrategie der Stadt Wien basierenden - Konzept zur Reorganisation ihre Beachtung fanden. Die Abwicklung der Reorganisation sowie die weitere Ausgestaltung des Compliance-Programmes oblag einem Chief Compliance Officer.


Die obersten Compliance-Grundsätze sowie die Unternehmenskultur gingen aus dem zu Beginn der Prüfung erstellten Leitbild hervor, jedoch blieben in Bezug auf die von der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien geführte Krankenanstalt Sanatorium Hera Aspekte eines zu beachtenden Healthcare Compliance-Systems unberücksichtigt.


Die Vorbereitungen für eine Risikoanalyse und eine Adaptierung der Aufbauorganisation waren ebenso wie der Ausbau des Richtlinienmanagements sowie die Erstellung eines gesamthaften Compliance-relevanten Regelwerkes zur Sicherstellung eines in der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien gelebten Compliance-Managementsystems noch ausständig. Hinsichtlich der Grundelemente Compliance-Kommunikation und Compliance-Überwachung war die geplante Vorgehensweise zum Zeitpunkt der Einschau erkennbar, Details dazu waren noch nicht bekannt.



 
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