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MA 34, Prüfung der Vergabe und Abrechnung von Malerarbeiten

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog die von der MA 34 - Bau- und Gebäudemanagement durchgeführten Beauftragungen und Abrechnungen für Malerarbeiten einer Einschau.


Die Erhebungen des Stadtrechnungshofes Wien zeigten, dass die Wahl der Vergabeverfahren und deren Beauftragungen im Wesentlichen sowohl den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes als auch den internen Vorschriften entsprechend umgesetzt wurden.


Mängel wurden jedoch bei den Abrechnungen der Malerarbeiten festgestellt. Eine der Ursachen war, dass zwischen der Leistungsbeschreibung Hochbau Version HB-020 in Verbindung mit der ÖNORM B 2230-1 - ,,Maler- und Beschichtungsarbeiten" sprachliche Unschärfen bestanden und daher Interpretationsspielräume bei der Abrechnung von Leistungen offen blieben.


Die stichprobenweise Einschau in die Abrechnungsunterlagen der einzelnen Bauvorhaben zeigte, dass die vertraglichen Bestimmungen bei der Abrechnung nur teilweise umgesetzt wurden. So wurden etwa Hinzurechnungen von Faktoren auf das festgestellte Ausmaß gemäß ÖNORM B 2230-1 - ,,Maler- und Beschichtungsarbeiten" anerkannt, obwohl diese mit den im Leistungsverzeichnis vertraglich vereinbarten Bestimmungen im Widerspruch standen. Deshalb gelangte der Stadtrechnungshof Wien zur Ansicht, dass die Abrechnungen der Malerarbeiten der letzten 3 Jahre einer Überprüfung auf vertragskonforme Abrechnungen zu unterziehen und allfällige Rückforderungen von den beauftragten Firmen zu prüfen wären. Auffällig war ferner auch, dass bei einigen Bauvorhaben die Höhe der abgerechneten Regiestunden erheblich über der ausgeschriebenen Menge lag.


 
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