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MA 50 und wohnfonds_wien fonds für wohnbau und stadterneuerung, Prüfung der Förderungsabwicklung für nachträgliche Aufzugseinbauten und Maßnahmen zugunsten behinderter Menschen im Zuge von Wohnbausanierungen

Das Land Wien fördert im Weg der zuständigen Magistratsabteilung 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen in Wohnhäusern gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Förderung des Wohnungsneubaus und der Wohnhaussanierung und die Gewährung von Wohnbeihilfe Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz WWFSG 1989 und den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen. Der wohnfonds_wien fonds für wohnbau und stadterneuerung fungiert bei Förderungen von Wohnhaussanierungen unter anderem als Koordinationsstelle zwischen Bauträgerinnen bzw. Bauträgern, Förderungswerbenden und Magistratsabteilungen. Darüber hinaus ist er in Form einer Generalbeauftragung zum amtlichen Prüforgan für geförderte Bauvorhaben nach dem Gesetz über die Förderung des Wohnungsneubaus und der Wohnhaussanierung und die Gewährung von Wohnbeihilfe Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 bestellt.


Gegenstand der Prüfung des Stadtrechnungshofes Wien war die Förderungsabwicklung der Magistratsabteilung 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten für nachträgliche Aufzugseinbauten und Maßnahmen zugunsten behinderter Menschen, die im Zuge von Wohnhaussanierungen vorgenommen wurden. Dabei standen die formellen Verfahrensschritte der Magistratsabteilung 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten und des wohnfonds_wien fonds für wohnbau und stadterneuerung im Prüfungsfokus.


Im Zuge der Prüfung waren bei der Magistratsabteilung 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten unter anderem Verbesserungspotenziale bezüglich Prozessdarstellung und Einhaltung von Arbeitsschritten festzustellen. Beim wohnfonds_wien fonds für wohnbau und stadterneuerung waren Empfehlungen bezüglich Unterlageneinforderung und Unterlagenübermittlung an die Förderungsstelle auszusprechen.


 
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