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MA 50, MA 5 und wohnfonds_wien fonds für wohnbau und stadterneuerung, Tätigkeit der Magistratsabteilung 50 im geförderten Wohnbau, Prüfungsersuchen gemäß § 73e Abs. 1 WStV vom 13. Juni 2019

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog aus Anlass eines Prüfungsersuchens die Tätigkeit der MA 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten im geförderten Wohnbau in den Jahren 2007 bis 2018 einer Prüfung.


Neben der Erörterung der allgemeinen Rahmenbedingungen für den geförderten Wohnbau in Wien war die Darlegung von Daten betreffend die Neubauförderung von Wohneinheiten in Miete und Eigentum sowie von Geschäftsräumlichkeiten ein wesentlicher Aspekt bei der Beantwortung des Prüfungsersuchens. Hinsichtlich der Höhe und Verwendung der im Betrachtungszeitraum zur Verfügung gestellten Wohnbauförderungsmittel war festzustellen, dass es ab dem Jahr 2015 zu einem Rückgang der Gebührstellungen und Abstattungen kam. Empfehlungen waren vom Stadtrechnungshof Wien nicht auszusprechen.


 
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