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MA 64, Prüfung der Durchführung von Enteignungsverfahren nach dem Eisenbahnrecht

Der Stadtrechnungshof Wien prüfte die in den Jahren 2017 bis 2019 von der Magistratsabteilung 64 durchgeführten Enteignungsverfahren nach dem Eisenbahnrecht. Dabei wurden sowohl die Verfahren in der Verwaltungsinstanz als auch die Behördenvorgehensweise vor dem Verwaltungsgericht Wien im Hinblick auf mögliche Verbesserungspotenziale in der Organisation und Abwicklung näher untersucht.


Die Magistratsabteilung 64 hatte ab dem Jahr 2018 eine Vielzahl von Enteignungsanträgen der Wiener Linien GmbH & Co KG im Zusammenhang mit der Errichtung des "Linienkreuzes U2xU5" zu bearbeiten. Infolge des unverändert gebliebenen Personalstandes kam es teilweise zu langen Erledigungszeiten, die aber keine Verzögerungen dieses Errichtungsprojektes verursachten. Um künftig durchgängig die Einhaltung der gesetzlichen Bearbeitungsfrist bei den Enteignungsverfahren gemäß Eisenbahnrecht zu gewährleisten, sollten frühzeitig entsprechende organisatorische Vorkehrungen getroffen werden.


Auch wenn die Magistratsabteilung 64 im Betrachtungszeitraum verschiedene Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Verfahrensabwicklung setzte, bestand nach wie vor ein Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Dokumentation und des Controllings des betreffenden Prozesses. Weiters wäre mit der Magistratsabteilung 6 abzuklären, wer künftig die Zwangsvollstreckung von Enteignungsbescheiden nach dem Eisenbahnrecht als verfahrensführende Stelle durchzuführen hat. Abschließend gab die Vorgehensweise der Magistratsabteilung 64 in Bezug auf Bescheidbeschwerden an das Verwaltungsgericht Wien keinen Anlass zu Beanstandungen.


 
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