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MA 7 und Institut für die Wissenschaften vom Menschen, Prüfung der Gebarung

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog den Verein INSTITUT FÜR DIE WISSENSCHAFTEN VOM MENSCHEN auf Grundlage der von der MA 7 - Kultur an den Verein INSTITUT FÜR DIE WISSENSCHAFTEN VOM MENSCHEN gewährten Förderungen einer Gebarungsprüfung.


Der Verein INSTITUT FÜR DIE WISSENSCHAFTEN VOM MENSCHEN wird von zahlreichen Geldgeberinnen bzw. Geldgebern gefördert, wobei der Anteil der Förderung durch die Stadt Wien an den Gesamteinnahmen rd. 14 % betrug. Der Verein INSTITUT FÜR DIE WISSENSCHAFTEN VOM MENSCHEN verfügte über ausreichende Finanzmittel, um den Vereinszweck erfüllen zu können.


Der Verein INSTITUT FÜR DIE WISSENSCHAFTEN VOM MENSCHEN verfügte über eine eigene Geschäftsordnung und ein Internes Kontrollsystem sowie einen eigenen Verhaltenskodex.


Verbesserungspotenziale zeigten sich unter anderem im organisatorischen Bereich des Vereines INSTITUT FÜR DIE WISSENSCHAFTEN VOM MENSCHEN. Dies betraf die Aktualisierung und Angleichung der Geschäftsordnung, der Statuten und das Interne Kontrollsystem des Vereines INSTITUT FÜR DIE WISSENSCHAFTEN VOM MENSCHEN. Darüber hinaus zeigten sich Verbesserungspotenziale im Umgang der Verwendung von außervertraglich vereinbarten Mitteln sowie in der transparenten Darlegung der Belege in der Belegeinschau.


Hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Aspekte waren aufgrund zum Teil fehlender innerbetrieblicher Regelungen Verbesserungspotenziale ersichtlich.



 
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