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MA 7, Prüfung der Kosten für das Projekt Gürtelfrische West und der damit verbundenen Förderungen, Prüfungsersuchen gemäß § 73e Abs. 1 WStV vom 25. September 2020

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog aus Anlass eines Prüfungsersuchens das Projekt Gürtelfrische West im Jahr 2020 einer Prüfung. Im Zuge dieser Prüfung wurden die Themen der Bezirkskulturförderungen, die Darstellung des prüfungsgegenständlichen Projektes, der Ablauf der Förderungsverfahren, die Abrechnung der Bezirkskulturförderungen sowie weitere Kostenbeteiligungen an dem Projekt Gürtelfrische West behandelt. Darüber hinaus wurde das Projekt aus vergaberechtlicher Sicht geprüft.


Bezüglich der ausgesprochenen Feststellungen war auf die Prüfungsbefugnis des Stadtrechnungshofes Wien gemäß § 73d Abs. 1 der Wiener Stadtverfassung zu verweisen, wonach die auf die Gebarung und Sicherheit bezogenen Beschlüsse der zuständigen Kollegialorgane von der Prüfungsbefugnis des Stadtrechnungshofes Wien ausgenommen sind. Eine Empfehlung war an die MA 7 - Kultur bezüglich der Sicherstellung der Prüfungsbefugnis des Stadtrechnungshofes Wien bei der Kunst im öffentlichen Raum GmbH auszusprechen.


 
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