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MA 7, Sicherheitstechnische Prüfung von Kulturvereinen; Nachprüfung

Die MA 7 - Kultur erteilt jedes Jahr an kunstschaffende Einrichtungen Bau- und Investitionskostenzuschüsse. Im Zeitpunkt der Erstprüfung wurde durch den Stadtrechnungshof Wien Verbesserungspotenzial in einer klaren und unmissverständlichen Abfassung der Förderungsbedingungen festgestellt. Ferner war die Zusammenarbeit mit der MA 25 Technische Stadterneuerung hinsichtlich der Dokumentation der Preisangemessenheit der zu fördernden Vorhaben sowie hinsichtlich der Kontrollen durch die Vor-Ort-Begehungen zu intensivieren.


Im Zuge der gegenständlichen Nachprüfung zeigte sich, dass die Richtlinie ,,Förderrichtlinien Baukosten- und Investitionskostenzuschüsse" klarer abgefasst und das Förderungsprozedere neu organisiert war. Die Abwicklung des Förderungsantrages stand seit dem Beginn des Jahres 2020 als Online-Formular zur Verfügung und der Förderungsakt wurde elektronisch bearbeitet. Die MA 7 - Kultur nutzte dafür eine Vielzahl an etablierten Softwareprogrammen des Magistrats der Stadt Wien, wodurch eine Vernetzung zu anderen, in die Förderung eingebundenen Dienststellen gegeben war.


Hinsichtlich der einzelnen eingesehenen Förderungsakte zeigte sich, dass eine sehr übersichtliche und strukturierte Bearbeitung der Anträge gegeben war. Erforderliche Maßnahmen sah der Stadtrechnungshof Wien in den textlichen Ausführungen innerhalb der Richtlinie ,,Förderrichtlinien Baukosten- und Investitionskostenzuschüsse", der Einforderung von Alternativangeboten bei Investitionen von über 3.000,-- EUR, die Handhabung von Ratenzahlungen und der Dokumentation von gewichtigen Gründen im Fall der Vorlage bei bereits beglichenen Rechnungen.


In Bezug auf die gemeinsame Aktenbearbeitung wäre eine gemeinsame Aktenführung, wie sie bereits in einem weiteren Bericht des Stadtrechnungshofes Wien empfohlen wurde, mit der MA 25 - Technische Stadterneuerung weiterhin zu forcieren.


 
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