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MA 28, Prüfung taktiler Bodeninformationen auf öffentlichen Verkehrsflächen

Der Stadtrechnungshof Wien erkannte ein deutliches Bemühen der MA 28 - Straßenverwaltung und Straßenbau im Umgang mit taktilen Bodeninformationen. Vorgaben an die Planung und Ausführung von taktilen Bodeninformationen für sehbehinderte und blinde Menschen wurden laufend überarbeitet bzw. aktualisiert und mit der WIENER LINIEN GmbH & Co KG (barrierefreie Gestaltung von Haltestellen) sowie dem österreichischen Behindertenrat abgestimmt.


Defizite zeigten sich in Bezug auf die Instandhaltung bzw. die Dauerhaftigkeit in Verbindung mit einer ausreichenden Tastbarkeit der taktilen Bodeninformationen für blinde und sehbehinderte Personen.


Ferner waren teilweise Abstände zu Hindernissen nicht eingehalten oder fehlten die erforderlichen Aufmerksamkeitsfelder.


Auch auf bzw. in Bereichen taktiler Bodeninformationen abgestellte Fahrzeuge, elektrische Roller oder dergleichen standen einer sicheren Nutzung der haptischen Leiteinrichtungen für blinde und sehbehinderte Personen im Weg.


Die bestehenden Gehsteigabsenkungen auf nahezu Fahrbahnniveau im Wiener Stadtgebiet stellten eine Erschwernis für blinde und sehbehinderte Menschen dar, da der Übergang zwischen Gehsteig und Fahrbahn für diese nicht erkennbar (tastbar) ist.


Der Stadtrechnungshof Wien sprach daher entsprechende Empfehlungen aus.


Durch die Umsetzung der ausgesprochenen Empfehlungen kann die Qualität der taktilen Bodeninformationen im Wiener Stadtgebiet und somit die Sicherheit auf öffentlichen Verkehrsflächen für den Nutzendenkreis verbessert werden.


 
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