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Unternehmung Wiener Gesundheitsverbund, Prüfung der Vermietung und Verpachtung von Geschäftsflächen in Krankenanstalten

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog die Vermietung und Verpachtung von Geschäftsflächen in den Krankenanstalten der Unternehmung Wiener Gesundheitsverbund einer Prüfung. Der Fokus lag dabei auf der Auswahl der Bestandnehmenden, der Vertragsgestaltung, den Erlösen sowie den Entwicklungen im Betrachtungszeitraum der Jahre 2018 bis 2020.


Ende des Jahres 2020 waren in den 9 Krankenanstalten der Unternehmung auf einer Fläche von insgesamt rund 5.900 m2 41 Geschäftslokale für Gastronomie, Handels- und Dienstleistungsgewerbe in Bestand gegeben. 5 Geschäftslokale standen zum Teil bereits längere Zeit leer. Im Betrachtungszeitraum erzielte der Gesundheitsverbund aus der Vermietung und Verpachtung dieser Flächen pro Jahr durchschnittlich rund 1,80 Mio. EUR an Erlösen.


Ein Erlass der Generaldirektion aus dem Jahr 2010, welcher Anfang des Jahres 2021 außer Kraft gesetzt wurde, regelte die Vorgehensweise bei der Bestandgabe der Geschäftsräumlichkeiten. Wie die Einschau zeigte, wurden die darin festgelegten Vorgaben zum Teil nicht eingehalten, was zu erheblichen Unterschieden in der Höhe und Art der Bestandzinse, der Vertragsdauern sowie anderer wesentlicher Vertragsinhalte führte.


Zu Kritik führte weiters, dass die Unternehmung Wiener Gesundheitsverbund für die Erstellung von Mustermietverträgen einer Krankenanstalt externe Beratungsleistungen in Anspruch nahm.


Die ab März 2020 aufgetretene Coronavirus-Krankheit-2019-Pandemie stellte sowohl die Krankenanstalten als auch die Bestandnehmenden vor große Herausforderungen. Im Zuge dessen gewährte die Unternehmung Wiener Gesundheitsverbund zahlreiche kurzfristige - aber auch dauerhafte - Miet- bzw. Pachtzinsreduktionen und willigte in außerordentliche Kündigungen von Bestandnehmenden ein.


 
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