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Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser, Prüfung der "MitarbeiterInnenfeste", des "Grätzelfestes" sowie der Vergabe und Abrechnung ausgewählter Beschaffungen

Das Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser hielt Veranstaltungen in Form von "MitarbeiterInnenfesten" und einem "Grätzelfest" ab, wobei seine Vertragspartnerinnen bzw. Vertragspartner von ihm kontaktiert und um Unterstützung in Form von Geldund/oder Sachspenden bzw. Rechnungsübernahmen ersucht wurden. Der Stadtrechnungshof Wien steht der Annahme von Geld- und Sachspenden sowie Rechnungsübernahmen von Vertragspartnerinnen bzw. Vertragspartnern kritisch gegenüber, da mit ihnen stets die Gefahr unerlaubter Vergünstigungen oder anderer Zuwendungen einhergeht.


Aufgrund eines anonymen Schreibens an das Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser in dem auf "diverse Preisabsprachen" und auf ein "korruptes Geflecht aus Mitarbeitern und Firmen" bei den "Rahmenvertragsvergaben 2018" hingewiesen wurde, wurden einige Vergabeverfahren einer Prüfung unterzogen.


Anlass zur Kritik gaben unter anderem Beauftragungen von Firmen im Jahr 2017 im Vorfeld zu den Ausschreibungen zu den "Rahmenvereinbarungen 2018". Um an die notwendigen Referenzen zu gelangen, die für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren bedungen waren, wurden Firmen, mit denen bis dato keine Rahmenvereinbarungen bestanden, beauftragt. Hiebei wurde festgestellt, dass auf Anordnung die internen Wertgrenzen und Zeichnungsberechtigungen des Kuratoriums Wiener Pensionisten-Wohnhäuser mittels Splittung von Aufträgen umgangen wurden.


Der Stadtrechnungshof Wien prüfte in Folge die Vergabeverfahren zu den "Rahmenvereinbarungen 2018". Hier zeigte sich, dass die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes über die Vergabeverfahrensarten nicht eingehalten wurden.


Die Einschau in das Vergabeverfahren "Lüftungsanlagen" zeigte, dass der vom Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser ausgesprochene Widerruf nicht begründet und nachvollziehbar war. Beim neuerlichen Vergabeverfahren, als nicht offenes Verfahren


 
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