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MA 25, Ersatzvornahmen und notstandspolizeiliche Maßnahmen

Der Stadtrechnungshof Wien prüfte die Vollstreckung von je 3 stichprobenartig ausgewählten Ersatzvornahmen und notstandspolizeilichen Maßnahmen der Jahre 2017 bis 2019 durch die MA 25 - Technische Stadterneuerung. Darüber hinaus wurde eine Ersatzvornahme untersucht, die als Bürgeranliegen an den Stadtrechnungshof Wien im März 2021 herangetragen wurde.


Betreffend die notstandspolizeilichen Maßnahmen wurde eine der internen Arbeitsanweisung konforme rasche und effektive Vorgangsweise festgestellt.


Bei einer Ersatzvornahme wurden die behördlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Behebung von Baugebrechen über mehr als 6 Jahre von der Verpflichteten nicht bzw. nur ungenügend umgesetzt. Aus Sicht des Stadtrechnungshofes Wien war die Kommunikation zwischen der MA 25 - Technische Stadterneuerung und der MA 37 - Baupolizei in diesem Fall mangelhaft.


Positiv hervorzuheben war, dass letztendlich noch im Prüfungszeitpunkt mit der Generalsanierung des betroffenen Gebäudes begonnen wurde.


Bezüglich des Umgangs mit unwilligen Verpflichteten bei Ersatzvornahmen sprach der Stadtrechnungshof Wien Empfehlungen aus. Bei absehbarer Nicht-Erledigung der behördlich vorgeschriebenen Maßnahmen durch die Eigentümerin bzw. den Eigentümer über einen längeren Zeitraum sollten eine erneute Risikobewertung des Gebäudezustandes und gegebenenfalls eine darauffolgende rasche Umsetzung von Maßnahmen erfolgen.


Der Stadtrechnungshof Wien konnte sich darüber hinaus von der überwiegend guten Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen der MA 25 - Technische Stadterneuerung vergewissern.


 
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