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MA 5, MA 6, MA 2, MDR, MA 10, MA 28, MA 29, MA 34, MA 44, MA 49, MA 51, MA 56, MA 68, MA 69, Prüfung der Herleitung bzw. Überleitung des Sachanlage- und Beteiligungsvermögens sowie der Rückstellungen in die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Wien zum 1. Jänner 2020

Der Wiener Gemeinderat nahm im Dezember 2020 die auf Grundlage der VRV 2015 und der Vereinbarung gemäß Art. 15a Abs. 2 B-VG über gemeinsame Grundsätze der Haushaltsführung erstellte Eröffnungsbilanz der Gemeinde Wien zum 1. Jänner 2020 zustimmend zur Kenntnis. Aktiva von 29,27 Mrd. EUR standen Fremdmittel von 46,78 Mrd. EUR gegenüber, woraus sich ein negatives Nettovermögen von 17,57 Mrd. EUR ableitete. Mit der erstmaligen Vorlage eines Vermögenshaushalts wurde ein bedeutender Meilenstein zur Umstellung des bislang kameralen Haushaltssystems auf das sogenannte 3-Komponenten-System, bestehend aus dem Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögenshaushalt, umgesetzt.


Der StRH Wien prüfte einem risikoorientierten Prüfungsansatz folgend die Herleitung bzw. Überleitung der 3 größten Eröffnungsbilanzpositionen - und zwar Sachanlage- und Beteiligungsvermögen sowie Rückstellungen - auf Ordnungsmäßigkeit und rechnerische Richtigkeit. Dabei wurde untersucht, inwieweit die Eröffnungsbilanzwerte dieser Positionen ein möglichst getreues Bild der Vermögenslage in Übereinstimmung mit der eigens hiefür erlassenen Eröffnungsbilanz-Richtlinie bzw. der VRV 2015 vermittelten.


Zur Implementierung der VRV 2015 in die Haushaltsführung der Gemeinde Wien war Ende des Jahres 2015 ein Programm unter der Federführung der Finanzverwaltung eingerichtet worden. Erklärtes Ziel war es u.a., die Umstellung auf die VRV 2015 magistratsintern unter Beteiligung aller relevanten Dienststellen und unter Berücksichtigung des verwaltungsökonomischen Prinzips zu bewerkstelligen. Dabei sollten Bewertungen mit einem verhältnismäßigen Aufwand erfolgen, weswegen für die Erstbewertung von Grundstücken, Gebäuden und Bauten sowie Straßenbauten vereinfachte - nach Maßgabe der Übergangsbestimmungen der VRV 2015 zulässige - interne Bewertungs- bzw. Schätzwertverfahren entwickelt wurden.


Bei der stichprobenweisen Prüfung des Sachanlagevermögens mit einem Gesamtbuchwert von 14,81 Mrd. EUR (d.s. rd. 50 % der Aktiva) lag der Fokus auf der Anwendung der


 
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