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MA 63, Prüfung des Vollzugs ausgewählter Aufgaben als Gewerbebehörde

Der Stadtrechnungshof Wien prüfte die in den Jahren 2017 bis 2019 von der MA 63 - Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand durchgeführten Hauptverfahren im Bereich des gewerblichen Berufsrechts und des Betriebsanlagenrechts nach der GewO 1994. Dabei wurden sowohl die diesbezüglichen Verfahren in der Verwaltungsinstanz als auch die Behördenvorgehensweise vor dem Verwaltungsgericht Wien im Hinblick auf mögliche Verbesserungen in der Organisation und Abwicklung näher untersucht.


Die MA 63 - Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand hatte im Betrachtungszeitraum knapp 27.900 Verfahren im Bereich des gewerblichen Berufsrechts und 386 Betriebsanlagenverfahren durchzuführen, wobei der Anteil der geprüften Hauptverfahren rd. 35 % betrug. Generell war festzustellen, dass die MA 63 - Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand in Folge der Umsetzung magistratsinterner Vorgaben die organisatorischen Erfordernisse einer zeitgemäßen Verwaltung erfüllte. Positiv hervorzuheben waren insbesondere das E-Government-Angebot, das etablierte Prozessmanagement und die ausschließlich elektronische Aktenführung im Bereich des gewerblichen Berufsrechts, die eine bürgernahe, rasche und zweckmäßige Aufgabenwahrnehmung ermöglichten.


Die stichprobenweise Prüfung der Verfahrensabwicklung gab im Großen und Ganzen keinen Anlass zur Kritik. Ein Handlungsbedarf wurde jedoch hinsichtlich der nennenswerten Anzahl jener Verfahren, die nicht im Rahmen der gesetzlichen Entscheidungsfristen erledigt worden waren, erkannt. Auch wenn die Verfahrensverzögerungen zum überwiegenden Teil nicht im Einflussbereich der MA 63 - Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand lagen und bereits im Betrachtungszeitraum Maßnahmen zur Verminderung der Verfahrensdauer gesetzt wurden, bestand nach wie vor ein Verbesserungspotenzial in der Verfahrensführung und im Controlling der Verfahrensdauer.



 
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