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Wien Holding GmbH und Wien Holding Arena Projektentwicklung GmbH, Prüfung betreffend die Errichtung der Wien Holding Arena

Der Rathausklub Wien der neuen Volkspartei, ÖVP Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäte stellte gemäß § 73e Abs. 1 erster Satz der Wiener Stadtverfassung das Ersuchen, der Stadtrechnungshof Wien möge besondere Akte der Gebarungs-, Subventions- und Betriebskontrolle betreffend die Errichtung der Wien Holding Arena durchführen.


Die Fragestellungen des Prüfungsersuchens umfassten in diesem Zusammenhang, dass generell die Pläne zur Errichtung der Wien Holding Arena, die Finanzierung dieses Projektes sowie sämtliche bisherigen Vorbereitungsarbeiten einer Prüfung zu unterziehen wären.


Die Besonderheit dieser Prüfung des Stadtrechnungshofes Wien lag darin, dass sich das Projekt Wien Holding Arena im Prüfungszeitraum noch in der Entwicklungs- bzw. Vorbereitungsphase befand. Die Erhebungsphase des Stadtrechnungshofes Wien dauerte von Februar bis Ende April 2021, wobei spätere Projektphasen somit auch nicht in die Prüfung des gegenständlichen Berichtes miteinbezogen werden konnten.


Aus Sicht der Stadt Wien und der Wien Holding Gesellschaft mit beschränkter Haftung benötigt Wien, um den kommenden Bedürfnissen mit entsprechender Modernität und Qualität begegnen zu können, eine moderne, zeitgemäße High-Level-Multifunktionsarena (,,WH Arena") um Wien zum führenden Entertainment-Standort Europas zu machen. Zur Umsetzung dieses Vorhabens gründete die Wien Holding GmbH als Alleingesellschafterin die ,,WH Arena Projektentwicklung GmbH".


Die Einschau in die Unterlagen zeigte, dass von Firmen bereits Vorleistungen, beispielsweise hinsichtlich der Standortbewertungen sowie der Machbarkeitsstudie zu dem Projekt erbracht wurden. Ebenso fanden Befragungen der Eventbranche, verschiedenerer Veranstaltungsunternehmen und den Vertretenden verschiedener Sportarten statt. Darüber hinaus wurden Vergabeverfahren beispielsweise zur Erlangung der ,,begleitenden


 
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