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Wien Holding GmbH, Bestellung und Abberufung der Abschlussprüferinnen bzw. Abschlussprüfer, Querschnittsprüfung ausgewählter Beteiligungen

Für die Bestellung und die Abberufung von Abschlussprüferinnen bzw. Abschlussprüfern gelangen eine Reihe von europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen zur Anwendung. Ziel dieser Bestimmungen ist die Unabhängigkeit der Abschlussprüfenden sicherzustellen. Wesentliche Kriterien dabei sind unter anderem die Größe der Gesellschaft und das Interesse der Öffentlichkeit.


Der Wien Holding-Konzern umfasste im Jahr 2020 rund 70 vollkonsolidierte sowie assoziierte Gesellschaften. Der Stadtrechnungshof Wien zog aus dieser Grundgesamtheit eine Stichprobe von 20 Gesellschaften und beurteilte unter anderem die Kriterien für die Bestellung bzw. Wahl der Abschlussprüfenden, die Bemessung des Entgelts und die Einhaltung der Vorgaben zur Unabhängigkeit.


Die Konzernmuttergesellschaft Wien Holding GmbH hatte ab dem Abschlussjahr 2018 eine Harmonisierung der Abschlussprüferkompetenzen nach Konzerngeschäftssegmenten vorgenommen. Dadurch konnte eine nicht unbeträchtliche Senkung der Abschlussprüferhonorare erzielt werden. Gleichzeitig stellte der Stadtrechnungshof Wien fest, dass die Höhe der Nichtprüfungsleistungen durch die mit der Abschlussprüfung betrauten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bei einigen Gesellschaften ein nicht unerhebliches Ausmaß erreichte.


Grundsätzlich wurde die Verabschiedung einer Konzernrichtlinie empfohlen, um den Prozess der Bestellung und Abberufung für alle Konzerngesellschaften verbindlich zu regeln. Im Detail empfahl der Stadtrechnungshof Wien unter anderem die Einführung einer verpflichtenden externen Rotation der Abschlussprüferinnen bzw. Abschlussprüfer sowie eine Cooling-off-Periode, den Wechsel langjähriger Prüfungsmandate bei einzelnen Gesellschaften aus der Stichprobe, ein jährliches Monitoring der Prüfungs- und Nichtprüfungsleistung durch die Konzernmuttergesellschaft sowie eine adäquate Begrenzung von Nichtprüfungsleistungen.


 
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