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WIEN ENERGIE Bundesforste Biomasse Kraftwerk GmbH & Co KG, Prüfung der wirtschaftlichen Entwicklung

Die WIEN ENERGIE Bundesforste Biomasse Kraftwerk GmbH & Co KG nahm das von ihr errichtete Biomassekraftwerk Simmering im Jahr 2006 in Betrieb, welches auf Basis des Ökostromgesetzes bis Ende Juli 2019 gefördert wurde. Mit Auslaufen dieser Förderung wurde das Biomassekraftwerk vorübergehend stillgelegt bzw. konserviert. Die Wiederinbetriebnahme erfolgte im Februar 2020, ab diesem Zeitpunkt trat für die nächsten 3 Jahre eine neuerliche Ökostromförderung nach dem Wiener Biomasseförderung-Ausführungsgesetz in Kraft.


Die Einschau des Stadtrechnungshofes Wien zeigte, dass das Biomassekraftwerk Simmering in den vergangenen Jahren nur mit Förderungen wirtschaftlich betrieben werden konnte. Mit Auslaufen der Ökostromförderung aufgrund des Ökostromgesetzes nach 13 Jahren musste das Kraftwerk vorübergehend für rd. 7 Monate stillgelegt bzw. konserviert werden, da trotz des KWK-Betriebes das Kraftwerk aufgrund der niedrigen Strommarktpreise nicht kostendeckend geführt werden konnte. Die Wiederinbetriebnahme auf Basis der 3-jährigen Ökostromförderung nach dem Wiener Biomasseförderung-Ausführungsgesetz erlaubte einen kurzfristigen wirtschaftlichen Weiterbetrieb, allerdings musste das Biomassekraftwerk zuvor auf Grundlage von Impairmenttests beträchtlichen außerplanmäßigen Abschreibungen unterzogen werden.


Zum Zeitpunkt der Einschau war das geplante Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, das einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb des Biomassekraftwerkes Simmering bis zum Ablauf ihres 30. Betriebsjahres erlauben würde, noch nicht in Kraft. Das geprüfte Unternehmen ging jedoch von einem baldigen Inkrafttreten der neuen Ökostromförderung aus. Bezüglich künftiger Impairmenttests sowie zur Meldung von Firmenbuchdaten wurden Empfehlungen ausgesprochen.


 
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