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WIENER LINIEN GmbH & Co KG und MA 5, Prüfung der Gebarung hinsichtlich des Öffentlichen Personenverkehrs- und -finanzierungsvertrages

Die WIENER LINIEN GmbH & Co KG erfüllt die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen eines integrierten öffentlichen Gesamtverkehrsangebotes in Wien. Das Angebot beinhaltet die 3 Verkehrsmodi (Untergrundbahn, Bus und Straßenbahn) sowie die Bereitstellung der Infrastruktur und des Wagenparkes aus einer Hand. Der diesbezügliche Dienstleistungsauftrag gemäß Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 wurde von der Stadt Wien im Jahr 2016 direkt an die WIENER LINIEN GmbH & Co KG als interne Betreiberin vergeben.


Der Stadtrechnungshof Wien unterzog die WIENER LINIEN GmbH & Co KG als Dienstleisterin und die MA 5 - Finanzwesen als Bestellerin hinsichtlich der Gebarung im Zusammenhang mit dem Öffentlichen Personennahverkehrs- und -finanzierungsvertrag einer Prüfung. Den Schwerpunkt der Prüfung stellten neben einer wirtschaftlichen Analyse, die Bestellung und Abrechnung der Verkehrsdienstleistungen sowie deren Qualitätssteuerung dar.


Die Einschau zeigte, dass die Ziele des Öffentlichen Personennahverkehrs- und -finanzierungsvertrages grundsätzlich in das Steuerungssystem der WIENER LINIEN GmbH & Co KG integriert waren. Die Gewinnung von Marktanteilen und die Steigerung der Anzahl der Fahrgäste konnten im Betrachtungszeitraum nicht zur Gänze erreicht werden.


Hinsichtlich der Planung und Abrechnung der Verkehrsdienstleistungen regte der Stadtrechnungshof Wien an, die Prämissen festzulegen und zu dokumentieren, wesentliche Abweichungen zu erläutern, eine schriftliche Regelung für nachträgliche Leistungserweiterungen festzulegen sowie eine explizite Darstellung der Abrechnung des Öffentlichen Personennahverkehrs- und -finanzierungsvertrages vorzunehmen.


Weiters empfahl der Stadtrechnungshof Wien der MA 5 - Finanzwesen, eine Funktionstrennung bei der Ausübung ihrer verschiedenen Rollen vorzunehmen. Außerdem wurden ein möglichst zeitnaher Ausgleich der Salden im Zusammenhang mit dem Öffentlichen Personennahverkehrs- und -finanzierungsvertrag und die Weiterentwicklung des Qualitätsanreizsystems angeregt sowie auf die geforderte Detaillierung der Berichte über die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen hingewiesen.


 
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