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MA 22, Prüfung der Durchführung von Verfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000)

Der Stadtrechnungshof Wien prüfte die in den Jahren 2017 bis 2020 von der MA 22 - Umweltschutz durchgeführten Verfahren nach dem UVP-G 2000. Dabei wurden sowohl die diesbezüglichen Verfahren in der Verwaltungsinstanz als auch die Behördenvorgehensweise vor dem Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf mögliche Verbesserungen in der Organisation und Abwicklung näher untersucht.


Die MA 22 - Umweltschutz hatte im Betrachtungszeitraum 17 Verfahren, davon 15 Feststellungsverfahren und 2 UVP-Verfahren, durchzuführen. Zur Zeit der Gebarungsprüfung waren 3 Verfahren noch nicht abgeschlossen. Festzustellen war eine hohe Qualität der Verfahrensführung, da keiner der erlassenen Bescheide im Rechtsmittelweg aufgehoben wurde. Die Dauer der Verfahren überstieg die ambitioniert bzw. kurz bemessenen Entscheidungsfristen zum Teil deutlich, was insbesondere auf die komplexen und aufwendigen Verfahren sowie die damit erforderlichen Erhebungsaufträge zurückzuführen war.


Bei einer künftigen Novelle des UVP-G 2000 sollte daher die MA 22 - Umweltschutz im Rahmen des Begutachtungsverfahrens auf eine Verlängerung der gesetzlichen Entscheidungsfristen (insbesondere beim Feststellungsverfahren) hinwirken. Weitere Empfehlungen betrafen die Ausgestaltung einzelner organisatorischer Festlegungen sowie die rechtzeitige Vorlage der Bescheidentwürfe an die Magistratsdirektion - Geschäftsbereich Recht.


 
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