Inhaltsverzeichnis

MA 17 und Verein Hemayat - Betreuungszentrum für Folter- und Kriegsüberlebende, Prüfung des Vereines Hemayat - Betreuungszentrum für Folter- und Kriegsüberlebende; Subventionsprüfung

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog den Verein Hemayat - Betreuungszentrum für Folter- und Kriegsüberlebende auf Grundlage der von der MA 17 - Integration und Diversität an ihn in den Jahren 2018 bis 2020 gewährten Förderungen einer Gebarungsprüfung.


Der Verein Hemayat - Betreuungszentrum für Folter- und Kriegsüberlebende wurde für sein Betreuungsangebot für Kriegs- und Folterüberlebende im Betrachtungszeitraum unter anderem vom Bund, dem Fonds Soziales Wien und der MA 17 - Integration und Diversität gefördert. Den Hauptanteil der Förderungen erhielt der Verein Hemayat - Betreuungszentrum für Folter- und Kriegsüberlebende von förderungsvergebenden Stellen des Bundes. Die Höhe der Förderungen durch die MA 17 - Integration und Diversität betrug in den Jahren 2018 bis 2020 in Summe rund 162.000,-- EUR. Dies entsprach einem Anteil von rund 14 % der Förderungen. Der Verein Hemayat - Betreuungszentrum für Folter- und Kriegsüberlebende verfügte im Betrachtungszeitraum über ausreichend finanzielle Mittel, um den Vereinszweck erfüllen zu können.


Verbesserungspotenziale zeigten sich unter anderem in Bezug auf die Einhaltung eines Mehraugenprinzips beim Zahlungsverkehr, bei der Vertretungsregelung im Fall von Abwesenheiten, bei der Einholung von Vergleichsangeboten bei Investitionen sowie auch bei der Vereinheitlichung von Vertragsformen bei der Beauftragung von freien Dienstnehmenden bzw. Werkvertragsnehmenden.


Der Verein Hemayat - Betreuungszentrum für Folter- und Kriegsüberlebende verfügte über ein umfassendes Betreuungsangebot, welches er jährlich in Tätigkeitsberichten darstellte. Der im Betrachtungszeitraum festgestellte Rückgang an Betreuungsstunden begründete sich unter anderem im Nichtvorhandensein einer ausreichenden Anzahl an Therapeutinnen bzw. Therapeuten und der durch die Coronavirus-Krankheit-19-Pandemie bedingten Einschränkungen.


 
Vollständiger Text